Was bedeutet "Inverssuche"?
"Inverssuche" bedeutet, dass jemand, der nur Ihre Rufnummer kennt, über den Telefonauskunftsanbieter Deutsche Telekom AG Ihren Namen und Ihre Anschrift erfragen kann, sofern Ihre Rufnummer im Telefonbuch der Deutschen Telekom AG registriert ist. Der Gesetzgeber hat in § 105 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes geregelt, dass die Inverssuche als Standard für Telefonbucheinträge zugelassen ist, wenn der Inhaber der Eintragung auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen wurde und von diesem keinen Gebrauch gemacht hat. Sie können dieser Regelung also widersprechen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre mobilcom-debitel Rufnummer für einen Eintrag in das Telefonbuch der Deutschen Telekom AG bereits registriert haben. Wünschen Sie keine Inverssuche, kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail über das Kontaktformular.

